Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf den Weg gebracht

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf den Weg gebracht
5.5.2024
Artikelübersicht

Das lange Ringen um eine neue EU-weite Richtlinie zur Lieferkette ist endlich zu einem Abschluss gekommen: Die EU-Staaten haben einem Kompromiss zugestimmt und damit die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ auf den Weg gebracht.

Was ist die CSDDD?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (kurz CSDDD) ist eine EU-weite Richtlinie über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Das Hauptziel dieser Richtlinie ist die Förderung nachhaltigen und verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, sich aktiv mit den globalen negativen Auswirkungen ihres Handelns auseinanderzusetzen. Im Vergleich zum bisherigen deutschen Rechtsrahmen, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wurde der Umfang erweitert, die Haftung verschärft und die Verbote sowie Verpflichtungen präziser definiert.

Wer ist betroffen?

Im Gegensatz zum rechtsformneutralen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in Deutschlandspezifische Unternehmensformen, nämlich Aktiengesellschaften (AG),Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie regulierte Finanz- und Versicherungsunternehmen. Die Einführung der CSDDD wird abhängig von der Größe und dem Umsatz der Unternehmen gestaffelt sein, wobei sie unterschiedlich lange Zeit haben, um die neuen Vorgaben umzusetzen:

- 3 Jahre nach Inkrafttreten (ab 2027): Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.

- 4 Jahre nach Inkrafttreten (ab 2028): Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 900 Millionen Euro.

- 5 Jahre nach Inkrafttreten (ab 2029): Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro.

Dieser Geltungsbereich der CSDDD ist somit weniger umfassend als der des bisher in Deutschland geltenden LkSG.

Was ändert sich?

Die wesentlichste Änderung im Vergleich zum LkSG besteht in der Ausweitung der Sorgfaltspflichten. Bei der CSDDD betrifft dies die gesamte Lieferkette und bei Produkten auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Im Gegensatz dazu bezog sich das LkSG lediglich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie die direkten Lieferanten. Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die zivilrechtliche Haftung: Während Verstöße gegen das LkSG lediglich als Ordnungswidrigkeit angesehen und sanktioniert werden, führt die CSDDD ausdrücklich zivilrechtliche Haftungsmaßnahmen ein. Das bedeutet, dass geschädigte Personen europäische Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften in ihrer Lieferkette verklagen können. Unternehmen haften nun gemäß der CSDDD auch für Verstöße ihrer Tochtergesellschaften oder Lieferanten. Betroffene haben außerdem die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die CSDDD über die bisherige Fokussierung des LkSG auf Menschenrechte hinausgeht und nun auch einen starken Fokus auf Umweltaspekte legt. Dies beinhaltet unter anderem das Verbot bestimmter Substanzen wie organische Schadstoffe und ozonschichtschädigende Stoffe, den Schutz des kulturellen Erbes sowie die Verhinderung von Verschmutzungen durch Abfälle von Schiffen. Zur Gewährleistung der Transparenz müssen betroffene Unternehmen wie beim LkSG jährlich einen Bericht verfassen.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Die endgültige Abstimmung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im EU-Parlament wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres stattfinden. Es ist anzunehmen, dass die CSDDD angenommen und in Kraft treten wird. Angesichts der verschärften Haftungsbedingungen und strikteren Sorgfaltspflichten sollten betroffene Unternehmen jetzt zeitnah Maßnahmen ergreifen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dazu gehören die Überprüfung und Anpassung bestehender Lieferketten, die Implementierung von Umweltschutzmaßnahmen, die Überwachung von Lieferanten und Tochtergesellschaften sowie die Stärkung interner Kontrollen und Berichterstattungsmechanismen. Unternehmen sollten frühzeitig auf diese Veränderungen reagieren, um rechtzeitig die erforderlichen Standards und Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Wer unter die CSDDD fällt, muss außerdem ab spätestens 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erstellen und prüfen lassen – hier ist dringend anzuraten, die Kontroll- und Berichtsprozesse für die beiden Gesetze aufeinander anzupassen. Vor allem bei den sozialen Aspekten kann so Doppelarbeit und inkongruente Berichterstattungen erspart werden.

Fazit

Die CSDDD setzt einen Meilenstein für nachhaltiges Unternehmertum in der EU. Unternehmen müssen sich mit globalen Auswirkungen auseinandersetzen und umweltbezogene Maßnahmenergreifen. Die Haftung der betroffenen Unternehmen gilt auch für ihre Tochtergesellschaften und Lieferanten. Unternehmen sollten frühzeitig ihre Lieferketten anpassen und interne Kontrollen einführen, um ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen und sich auf eine verantwortungsvolle Zukunft auszurichten.