Die neue EU-Maschinenverordnung kommt

Die EU ist dabei, mit der Einführung der neuen EU-Maschinenverordnung einen bedeutenden Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und zur Stärkung des Vertrauens in Technologie zu gehen. Diese Verordnung soll die bisherige EU-Maschinenrichtlinie bis zum 20.01.2027 ersetzen. Durch den erweiterten Geltungsbereich und den Fokus auf IT-Sicherheit sollen strengere Anforderungen an Hersteller und Betreiber gestellt werden, um die Sicherheit und den Schutz vor Manipulationen zu gewährleisten.

Was ist die neue EU-Maschinenverordnung?

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zielt darauf ab, die Sicherheit von Maschinen zu gewährleisten und das Vertrauen in Technologie zu stärken. Zusätzlich wird damit die Förderung der Rechtssicherheit und die Verbesserung der Marktüberwachung angestrebt.

Diese Verordnung wird schrittweise bis zum 20.01.2027 die aktuell geltende EU-Maschinenrichtlinie ersetzen, da diese nicht angemessen an neue Risiken durch die zunehmende Digitalisierung angepasst ist. Die bestehende Richtlinie berücksichtigt nicht die neuen Risiken, die durch die Mensch-Roboter-Zusammenarbeit oder internetverbundene, insbesondere autonome, selbstlernende Maschinen entstehen können.

Was ändert sich?

Der Geltungsbereich der neuen EU-Maschinenverordnung wird erweitert, sodass künftig auch unvollständige Maschinen, dazugehörige Produkte wie auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile und andere Komponenten betroffen sind.

Die Verordnung legt einen besonderen Fokus auf die IT-Sicherheit, um den neuen Risiken der Digitalisierung gerecht zu werden. Neben der funktionalen Sicherheit müssen Hersteller nun auch Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation, insbesondere im Bereich der Cybersecurity, ergreifen.

Zusätzlich werden die Anforderungen an Hersteller im Allgemeinen strenger.

Die genauen Auswirkungen auf ISO-Richtlinien sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar und werden sich im Laufe der Zeit herausstellen, bis die Verordnung die aktuelle Richtlinie endgültig ablöst.

Wer ist betroffen?

Anders als bisher sind nun neben Herstellern von Maschinen auch Betreiber, Importeure und Bevollmächtigte in der Verantwortung.

Insgesamt vonder neuen Verordnung betroffen sind:

-      Hersteller von Maschinen, Maschinenteilen, Ausrüstungen, Bauteilen oder anderen Komponenten

-      Unternehmen, die Maschinen importieren

-      Unternehmen, die Maschinen betreiben

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Die neue EU-Maschinenverordnung hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere für Maschinenhersteller und -Betreiber. Betreiber müssen vor der Inbetriebnahme eine umfassende Risikobewertung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutzdurchführen und sämtliche sicherheitsrelevanten Entscheidungsprozesse dokumentieren. Darüber hinaus muss ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystemeingeführt werden, um die Konformität ihrer Maschinen sicherzustellen.

Kontrollen sind regelmäßig erforderlich, um festzustellen, ob eine Maschine als "Maschine mit hohem Risikopotenzial" eingestuft wird. Zudem müssen Kennzeichnungen und CE-Konformitätserklärungen überwacht werden. Die Verordnung stellt strenge Compliance-Anforderungen an Hersteller und Betreiber, die ein effektives Compliance Management erfordern. Risikomanagement wird zur Pflicht, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu minimieren. Maßnahmen zur IT-Sicherheit, wie Schutz vor Cyberangriffen und Manipulationen, sind ebenfalls notwendig.

Die Verordnung legt Mindestanforderungen fest, um Risiken durch böswillige Handlungen Dritter zu verhindern und die Maschinensicherheit zu gewährleisten. Unternehmen müssen diese Änderungen umfassend in ihre Prozesse integrieren, um den neuen EU-Anforderungen gerecht zu werden und die Sicherheit von Maschinen zu verbessern.

Fazit

Die neue EU-Maschinenverordnung markiert einen bedeutenden Fortschritt zur Stärkung des Vertrauens in Technologie und zur Vorbereitung auf künftige Risiken durch die Digitalisierung. Allerdings bringt sie auch strengere Vorgaben für Maschinenhersteller und -betreiber mit sich sowie mögliche Strafen bei Nichteinhaltung. Daher ist es für Betroffene von entscheidender Bedeutung, sich zeitnah mit den Anforderungen vertraut zu machen und Maßnahmen zur Integration in bestehende Prozesse zu ergreifen.