Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD: Ein Blick auf die Stakeholderintegration
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) definiert, welche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung gestaltet werden muss. Ein zentraler Bestandteil dieser Richtlinie ist die Wesentlichkeitsanalyse, in der Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie dessen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt identifiziert werden. Ein wichtiger Aspekt dieser Analyse ist die Stakeholderintegration. Hierbei werden relevante Stakeholder und deren Interessen und Einfluss auf das Unternehmen ermittelt und in den Prozess einbezogen. Stakeholder sind dabei Personen oder Gruppen, die aus finanziellen, sozialen oder anderen Gründen ein berechtigtes Interesse am Erfolg des Unternehmens haben oder von dessen Aktivitäten betroffen sind.
Obwohl 2023 noch keine Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet waren, gab es einige Vorreiter, die sich entschlossen haben, freiwillige CSRD-Berichte zu erstellen. Wir haben 13 dieser Berichte ausgewählt, darunter Unternehmen wie H+H (Baustoffherstellung), Ottobock (Medizintechnik) und Skoda (Automobilhersteller). Im Fokus unserer Analyse steht, wie diese Unternehmen ihre Stakeholder in den Nachhaltigkeitsbericht einbezogen haben.
Welche Stakeholder wurden einbezogen?
Die Auswahl der Stakeholder variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Dennoch gibt es bestimmte Gruppen, die in vielen Berichten auftauchen: Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten gehören fast immer dazu. Oft finden sich auch Investoren, Partner und Finanzinstitute in den Analysen. Darüber hinaus können auch behördliche Stellen, Verbände, NGOs, die Medien, die allgemeine Gesellschaft oder betroffene Gemeinden von Interesse sein. Einige Unternehmen integrieren auch spezifische Gruppen wie Bildungseinrichtungen (z.B. Universitäten), Anwohner oder die Konsumenten eines Produkts, wenn diese sich von den direkten Kunden unterscheiden – etwa bei Lebensmittelherstellern. In manchen Fällen wurden branchenspezifische Stakeholder wie Mediziner oder die Natur als Stakeholder berücksichtigt.
Welche Methoden wurden zur Integration der Stakeholder gewählt?
Unternehmen wählen unterschiedliche Methoden, um ihre Stakeholder in die Wesentlichkeitsanalyse einzubeziehen. Häufig werden Umfragen durchgeführt, insbesondere mit Mitarbeitern und Kunden. Auch direkte Befragungen oder Interviews mit Stakeholdern sind gängige Praxis. In vielen Fällen jedoch werden interne Experten aus verschiedenen Abteilungen, die regelmäßig mit den Stakeholdern in Kontakt stehen, in den Analyseprozess einbezogen. Diese Form der indirekten Befragung ist laut der Stellungnahme zur Rechnungslegung des IDW (ESRS-Modulverlautbarung) zulässig.
Für Stakeholder, die nicht direkt befragt werden können – etwa die Natur – werden oft Vertreter wie Experten oder NGOs herangezogen, um deren Perspektiven zu integrieren. Weitere Methoden zur Stakeholderintegration umfassen Messen, Lieferantentage oder auch Jahreshauptversammlungen mit Aktionären. Ein Unternehmen hat sogar einen „Tag der offenen Tür“ organisiert, um direkt mit Anwohnern ins Gespräch zu kommen.
Das Spektrum der Stakeholderintegration reicht dabei von rein indirekten Kommunikationsformen über Experten bis hin zu intensiveren dialogorientierten Ansätzen, wie etwa Workshops oder offenen Veranstaltungen.
Welche Themen wurden angesprochen und zu welchem Zeitpunkt wurden die Stakeholder befragt?
In den meisten Berichten bleibt unklar, ob die Stakeholder zu spezifischen Themen oder eher offen befragt wurden. Auch die Frage, ob die behandelten Themen je nach Stakeholdergruppe variierten, wird meist nicht konkretisiert. Dies ist jedoch sinnvoll, wie auch im Implementation Guide der EFRAG zur Wesentlichkeitsanalyse angemerkt wird. In einigen Fällen dienten Stakeholderbefragungen dazu, die bereits identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu überprüfen. In anderen Fällen wurden die Stakeholder zu Beginn der Wesentlichkeitsanalyse befragt, um relevante Themen zu sammeln. Der genaue Zeitpunkt der Stakeholdereinbindung bleibt oft unbeantwortet.
Fazit
Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD, da sie hilft, die wichtigsten Auswirkungen, Chancen und Risiken eines Unternehmens zu identifizieren. Die Stakeholderintegration spielt dabei eine entscheidende Rolle, indem sie die Perspektiven und Interessen verschiedener Stakeholdergruppen in den Analyseprozess einbringt.
Unsere Untersuchung zeigt, dass die Unternehmen bei der Auswahl und Integration ihrer Stakeholder sehr unterschiedliche Ansätze verfolgten. Während einige Unternehmen auf standardisierte Befragungen setzten, wählten andere einen dialogorientierteren Ansatz, etwa durch Workshops oder offene Veranstaltungen. Dabei wurden neben den klassischen Stakeholdern wie Kunden und Mitarbeitern auch spezifische Gruppen wie Mediziner oder Anwohner einbezogen. Die behandelten Themen waren in der Regel ähnlich, jedoch variierten sie in der Detailtiefe je nach Unternehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Unternehmen, die größere Anstrengungen in die Stakeholderintegration investieren, in Zukunft von den aufgebauten Kommunikationskanälen und den gewonnenen Erkenntnissen profitieren können. Die Mehrheit der Unternehmen hat sich jedoch für eine ressourcenschonendere Vorgehensweise entschieden und auf interne Stellvertreter gesetzt.